Im Rahmen der europäischen Biozidgesetzgebung wurde mit der Entscheidung 2010/71/EU (s. Anlage) der europäischen Kommission vom 08. Februar 2010 die Nichtaufnahme für den Wirkstoff Diazinon für die Produktart 18 (Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden) beschlossen. Biozidprodukte, die diesen Wirkstoff zur Verwendung in der Produktart 18 enthalten, dürfen mit Wirkung vom 01. März 2011 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dies betrifft die folgenden Produkte der Firma EWABO:
AGRIPHAR Plus
EWAZID® Acarin
RADIKAL Fliegentod B
Für die Produkte AGRIPHAR Plus und RADIKAL Fliegentod B wurden alternative Wirkstoffe gefunden, die weiterhin für den Einsatz in Produktart 18 zugelassen sind und eine gleichbleibende Wirkung und Produktqualität gewährleisten.
Für das Produkt EWAZID® Acarin war dies nicht möglich, weshalb die Produktion eingestellt wird. Ab sofort findet ein Abverkauf der Restbestände statt. In unserem Produktportfolio bieten wir Ihnen jedoch diverse Alternativen an, unser Vertrieb wird Sie gerne beraten.