Information zur Biozidgesetzgebung

Nichtaufnahme Propoxur

 

Im Rahmen der europäischen Biozidgesetzgebung wurde mit der Entscheidung 2009/324/EG der europäischen Kommission vom 14. April 2009 die Nichtaufnahme für den Wirkstoff Propoxur für die Produktart 18 (Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden) beschlossen. Die Entscheidung gilt seit dem 01. Juni 2009. Die Abverkaufsfrist von 12 Monaten endet somit am 31. Mai 2010. Nach diesem Datum dürfen Biozidprodukte, die diesen Wirkstoff enthalten und der Produktart 18 angehören, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dies betrifft die folgenden Produkte der Firma EWABO:

 

EWAZID® Pro Pulver

 

EWAZID® Pro flüssig

 

Um den Wegfall der oben genannten Produkte zu kompensieren, haben wir unser Produktsortiment angepasst und können Ihnen ab sofort ersatzweise folgende Produkte anbieten:

 

EWAZID® Parasatin C Pulver

 

EWAZID® Parasatin C

 

Diese beiden Produkte enthalten jeweils die Wirkstoffe Cypermethrin und Bifentrin, die im Rahmen der Biozidgesetzgebung künftig weiter unterstützt werden. Natürlich werden wir Sie auch weiterhin über aktuelle Änderungen und wichtige produktbezogene  Themen hinsichtlich der Biozidgesetzgebung informieren.

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